Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 2014
Infra Evolution GmbH
A-8240 Friedberg, Michael-Thonet-Straße 6
1.Allgemeines
1.1 Als Auftraggeber werden nachfolgend sowohl Händler als auch Endkunden bezeichnet.
1.2 Als Unternehmer werden nachfolgend die Lieferanten bezeichnet.
1.3 Als Auftrag ist nachfolgend auch eine Bestellung zu verstehen.
2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
2.1 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Mit der Erteilung eines Auftrages durch eine Bestellung an den Unternehmer gelten Geschäftsbedingungen des Auftraggebers daher als zurückgewiesen. Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages vom Auftraggeber anerkannt.
3. Auftrag und Vertragsabschluß
3.1 Aufträge sind für den Unternehmer erst dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmer schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung) wurden. Bei nur teilweiser oder abweichender Bestätigung des Auftrages durch den Unternehmer kommt die Vereinbarung nur im Rahmen der Bestätigung durch den Unternehmer zustande. Dem Auftraggeber kommt jedoch in diesem Fall das Recht zu innerhalb von 8 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
3.2 Sofern der Vertragsabschluß vom Unternehmer angebahnt wurde und der Auftraggeber Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kommt dem Auftraggeber das Recht zu, vom Auftrag innerhalb von 8 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4.1 Stehen zur Auslegung der Heizleistung keine Baupläne zur Verfügung, so müssen gewisse Informationen über den Auftraggeber eingeholt werden. Sofern der Auftraggeber dem Unternehmer unrichtige Informationen zur Verfügung stellt, liegt die Verantwortung ausschließlich beim Auftraggeber. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für die fachgerechte Auslegung der Heizleistung ist jener Unternehmer verantwortlich, welcher dem Endkunden die Rechnung legt.
5. Lieferfrist und Lieferung
5.1 Die Liefertermine werden über die Auftragsbestätigung in Kalenderwochen angegeben. Kommt es zu Lieferverzögerungen, wird der Auftraggeber über die Dauer und Ursache des Lieferverzuges informiert. So der Unternehmer seine Liefertermine nicht einhält, kann der Auftraggeber vom Unternehmer die Erklärung verlangen, ob dieser zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Unternehmer nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten. In keinem Fall kann der Auftraggeber den Unternehmer für einen dadurch möglich entstandenen Schaden verantwortlich machen. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund vom Unternehmer nicht eingehaltener Liefertermine sind ebenso ausgeschlossen.
5.2 Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen des Unternehmers sind zulässig.
5.3 Der Unternehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Machtbereiches des Unternehmers liegenden Ereignisse. In all diesen Fällen ist der Unternehmer berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
5.4 Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der bestellten Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, auf Gefahr des Auftraggebers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. In jedem Fall werden Versicherungen nur über ausdrücklichen Wunsch und im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen.
5.5 Es ist Sache des Unternehmers die Art der Versendung zu bestimmen.
6. Preise
6.1 Sämtliche Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, Nettopreise (ist der Auftraggeber Händler) bzw. Bruttopreise (ist der Auftraggeber Endverbraucher), ohne Verpackung, Fracht und Versicherung sowie ohne allenfalls vom Unternehmer zu gewährendem Nachlass. Alle Nebenkosten des Auftrages, wie insbesondere die Kosten von Frachtführern und Spediteuren, einschließlich von Zöllen, sonstigen Grenzabgaben etc. gehen daher zu Lasten des Auftraggebers bzw. sind dem Unternehmer vom Auftraggeber zu ersetzen. Letzteres jedoch nur im Falle der direkten Beauftragung des Unternehmers.
6.2 Mangels Angabe von Preisen gelten die im Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Listenpreise des Unternehmers als vereinbart.
7. Montage
7.1 Der elektrische Festanschluss von Geräten darf ausschließlich von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Im Falle einer Selbstmontage übernimmt der Unternehmer keine Verantwortung.
8. Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung
8.1 Der Auftraggeber ist, bei sonstiger Leistungsfreiheit des Unternehmers, verpflichtet, Mängel unverzüglich, längstens binnen 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
8.2 Die Gewährleistung durch den Händler erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe auf 2 Jahre.
8.3 Für Garantieleistungen haftet der Hersteller laut Garantieschein. Der Händler, welcher den direkten Kontakt zum Endverbraucher hat, wickelt den Garantiefall direkt mit der Service- Zentrale ab.
8.5 Soweit Transportschäden vorliegen, hat der Auftraggeber die Feststellung und Dokumentation der Schäden unverzüglich nach Anlieferung bzw. Übernahme beim zuständigen Frachtführer zu verlangen (Vermerk am Lieferschein und Frachtpapier). Die Frist zur Anmeldung von äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden beim Frachtführer bzw. bei Postsendungen beträgt bis 4 Tage nach Empfang der Sendung. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber verpflichtet, die übernommene Ware sofort auf Lieferschäden zu überprüfen. Fehlende Sendungsstücke sind sofort und noch vor der Übernahme beim Frachtführer zu reklamieren.
8.6 Dem Unternehmer kommt das Recht zu, sich von allen gegen ihn erhobenen Gewährleistungsansprüchen, wie insbesondere von Ansprüchen auf Wandlung oder Preisminderung, dadurch zu befreien, dass der Unternehmer in einer angemessenen Frist die mangelhafte Sache in Ordnung bringt.
9. Preise, Zahlungen und Zahlungsziel
9.1 Sämtliche Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, auch dann, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden, innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 14 Tagen netto ab Rechnungserhalt zahlbar. Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Unternehmer ist berechtigt über gewünschte Teillieferungen Rechnungen zu stellen.
9.2 Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von netto €15,- und vom Tage der Fälligkeit an 10% Verzugszinsen p.a. verrechnet. Der Anspruch auf Mahnspesen und Verzugszinsen setzt kein Verschulden des Auftraggebers voraus.
9.3 Vor völliger Zahlung fälliger Forderungen einschließlich Mahnspesen und Verzugszinsen ist der Unternehmer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet, kann aber auch in solchen Falle vor Lieferung die Sicherstellung des sich aus der weiteren Lieferung ergebenden Kaufpreises begehren.
9.4 Sämtliche Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. Stelle des Unternehmers. Alle Zahlungen haben spesenfrei und ohne Abzug zu erfolgen.
9.5 Sämtliche Zahlungen haben schuldbefreiende Wirkung auf das auf der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung angeführte Bankkonto des Unternehmers oder an den durch eine firmenmäßig gefertigte Inkassovollmacht ausgewiesenen Vertreter des Unternehmers zu erfolgen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen im Eigentum des Unternehmers (Vorbehaltseigentum).
10.2 Sollte die Vorbehaltsware an Dritte weitergegeben werden, so bleibt bis zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Eigentumsvorbehalt des Unternehmers bestehen.
10.3 Sofern der Unternehmer vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, ist er berechtigt die gelieferte Ware zurückzunehmen, wobei die Kosten der Demontage sowie des Transports zu Lasten des Auftraggebers gehen. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf die Einrede der Störung des ruhigen Besitzes.
10.4 Der Auftraggeber hat dem Unternehmer von einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware bei sonstigem Schadenersatz unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11. Schadenersatzansprüche
11.1 Sollte der Auftraggeber eine Bestellung/ einen Auftrag stornieren, so ist der Unternehmer berechtigt, entweder den erlittenen Schaden oder eine Stornogebühr von 25% , berechnet vom vereinbarten Rechnungsbetrag, in Rechnung zu stellen oder geleistete Anzahlungen als Schadenersatz anzunehmen.(Achtung Pkt 3.2 – der Konsument hat gem. KSchG ein Rücktrittsrecht innerhalb der ersten 8 Tage).
11.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Vertragsverletzungen des Unternehmers, beispielsweise wegen Nichterfüllung oder Verzuges, sind, soweit nach zwingendem Recht zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmer im Falle von leichter Fahrlässigkeit in jedem Falle ausgeschlossen.
12. Annahmeverzug des Auftraggebers
12.1 Im Falle eines Annahmeverzuges des Auftraggebers ist der Unternehmer berechtigt, die Einlagerung der bestellten Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vorzunehmen. Soferne die Verwahrung durch den Unternehmer selbst vorgenommen wird, ist der Unternehmer berechtigt, ab dem 10. Tag, der auf dem Tag folgt, an dem der Auftraggeber verpflichtet ist, die bestellte Ware zu übernehmen, Lagerhaltungskosten von 10% des vereinbarten Rechnungsbetrages dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, die eingelagerte Ware vor Ausgleich der aufgelaufenen Verwahrungsgebühren an den Auftraggeber zu übergeben.
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart sein.
13.2 Schweigen auf dem Unternehmer mitgeteilte anderslautende Bedingungen welcher Art immer kann nicht als Anerkennung dieser Bedingungen ausgelegt werden.
13.3 Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, mit allfälligen Gegenforderungen gegen Forderungen des Unternehmers aufzurechnen.
13.4 In den Fällen, wo der Auftraggeber davon ausgeht, dass der Unternehmer in der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug ist, hat er dem Unternehmer jedenfalls eine 4-wöchige Nachfrist zu setzen.
13.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Daten des Waren und Zahlungsverkehrs sowie die Daten über den Auftraggeber zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Der Auftraggeber willigt in diese Verwertung seiner Daten gemäß des Datenschutzgesetzes ein.
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen werden automatisch durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen, die den wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen, ersetzt.
13.7 Mitteilungen oder Erklärungen, die in diesem Vertrag oder im Gesetz vorgesehen sind, haben mit eingeschriebenem Brief, Telefax (Faxbestätigung) oder e-mail (mail-Bestätigung) zu erfolgen. Zur Berechnung und Wahrung von Fristen ist der Poststempel eines Postamtes am Sitz oder Wohnort des Vertragsteiles maßgeblich.
13.8 Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, diese Geschäftsbedingungen aus jenen Gründen anzufechten, auf die rechtswirksam verzichtet werden kann, insbesondere wegen Irrtums und Verkürzung über die Hälfte.
13.9 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor und Nachwirkungen ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich abbedungen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der registrierte Sitz des Unternehmers.
14.2 Sämtliche Streitigkeiten werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am registrierten Sitz des Unternehmers entschieden.